Redaktion

Zwei Jahre bedingt und bedingte Einweisung für Teichtmeister

Der ehemalige Burgschauspieler Florian Teichtmeister ist Dienstagmittag am Wiener Straflandesgericht wegen Besitzes und Herstellung von zehntausenden Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen zu zwei Jahren Haft verurteilt und in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen worden. Der 43-Jährige bekam sowohl die Haftstrafe als auch die Unterbringung im Maßnahmenvollzug unter Setzung einer fünfjährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Teichtmeister nahm das Urteil an, Staatsanwältin Julia Kalmar gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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Noch eine kurze Zusammenfassung des Prozesstags

Index
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Demonstranten angezeigt 

Den Demonstranten, sich in der Früh vor dem Landesgericht mit Transparenten und einem mit "Teichtmeister" beschrifteten Galgen versammelt hatten, drohen nun möglicherweise strafrechtliche Konsequenzen. Seitens der Anwälte Manfred Arbacher-Stöger und Elisabeth Thaler wurde bei der Staatsanwaltschaft Wien eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht. Diese soll klären, ob Handlungen von Demonstranten von strafrechtlicher Relevanz waren. 

In der Anzeige wurde der Tatverdacht der Aufforderung zur mit Strafe bedrohten Handlungen und das Gutheißen mit Strafe bedrohter Handlungen angeführt. Neben dem Galgen seien gewaltverherrlichende Symbole verwendet worden, was jedenfalls einer Aufforderung zur körperlichen Gewalt und einem Aufstacheln zu Hass gegen Teichtmeister gleichkomme, wurde in der Anzeige festgehalten.

Florian Teichtmeister war bereits zwei Stunden vor Prozessbeginn zum Gericht gekommen. Er entging damit allfälligen Konfrontationen. Teichtmeister wurde von seinem Anwalt Rudolf Mayer und Personenschützern begleitet, die Mayer dem Vernehmen nach aus seinem Boxverein rekrutiert hatte. 
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Es ist für mich sehr erschreckend zu hören, was ich geschrieben und gemacht habe. Ich bereue ehrlich und zutiefst, was ich getan habe. Ich entschuldige mich bei allen Menschen, die sich von mir verletzt fühlen, die verletzt sind und die sich verraten fühlen. 
Florian Teichtmeisters Schlussworte vor der Urteilsverkündung
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Teichtmeister ist "zufrieden"

Florian Teichtmeister erklärte der APA in einer ersten Stellungnahme nach dem Prozess, er sei "zufrieden" mit dem Urteil. Verteidiger Rudolf Mayer betonte gegenüber Medienvertretern, dass sein Mandant nun einen Weg vor sich habe, der "von Disziplin und harter Arbeit an sich selbst" geprägt sei. Teichtmeister werde selbstverständlich weiter alle Auflagen des Gerichts erfüllen und in Therapie gehen. "Damit nichts mehr passiert", so Mayer. Cannabis-Kontrollen würden wöchentlich, Kokain-Tests dreiwöchentlich stattfinden, hieß es von dem Strafverteidiger.
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Wir folgen damit nicht dem Ruf der Straße.
Richter Stefan Apostol
Das Gericht habe rechtlichen Prinzipien zu folgen, betonte der Richter. 
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Begleitumstände des Verfahrens wirkten strafmildernd

Richter Stefan Apostol wertete den langen Zeitraum der inkriminierten Handlungen sowie die zahlreichen Dateien als erschwerend. "Jedes einzelne Bild ist bereits ein Delikt", sagte Apostol in seiner Urteilsbegründung.

Als mildernd für Teichtmeister führte Apostol unter anderem seinen ordentlichen Lebenswandel, das vollumfangreiche Geständnis sowie die Begleitumstände des Verfahrens an. "Sie haben einen Prozess über sich ergehen lassen müssen, der seinesgleichen sucht", sagte Apostol. Die soziale Ächtung sei hier stark ins Kalkül zu ziehen und wirke mildernd, hieß es. Nachsatz: "Niemand sucht sich aus, ob er pädophil ist." Gerade im nicht öffentlichen Teil des Verfahrens habe das Gericht hinreichend Gründe für die aus psychiatrischer Sicht problematische Entwicklung des Schauspielers erfahren.

Dass Teichtmeister über hoch qualifizierte Therapienachweise verfüge, sei ebenfalls positiv zu berücksichtigen. Insgesamt würden die strafmildernden Faktoren überwiegen, sagte Apostol. "Es reicht darum, wenn sie das verschärfte Setting fortführen", sagte der Vorsitzende, der jedoch auch die Einhaltung aller Vorgaben einmahnte. "Sie haben ein Damoklesschwert über sich hängen", so Apostol. Bei Verstößen müsse Teichtmeister mit scharfen Konsequenzen rechnen. 
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Verteidiger Mayer steht den Journalisten nach dem Urteil Rede und Antwort 

APA/Gindl
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Teichtmeister verlässt den Gerichtssaal 

APA/Gindl
APA/Gindl
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Froh, dass es vorbei ist...

...sind die Gerichts-Securitys: "Es war die Hölle." 

Beim Grünen Tor warten die Fotografen auf Teichtmeister - wohl vergeblich. "Der ist schon längst weg. Weiß ich zu 100 Prozent. Ist über einen Seiteneingang mit seinem Anwalt raus", sagte ein Security-Mitarbeiter.
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Ruhe vor dem Gerichtsgebäude

Nach der kleinen Demonstration in der Früh ist nach der Urteilsverkündung alles ruhig vor dem Wiener Landesgericht. Der Großteil der Polizeikräfte zieht nun ab. 
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Engmaschige Behandlung und Abstinenz Voraussetzung für bedingte Strafe 

Mit der Entscheidung des Gerichts steht fest, dass Teichtmeister nicht ins Gefängnis muss, und ihm bleibt auch die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum erspart. Per Weisung wurden vom Gericht aber die Fortsetzung einer Psychotherapie und eine engmaschige fachpsychiatrische Behandlung angeordnet, mit deren Hilfe Teichtmeister seine Pädophilie sowie seine Internet-Nutzung in den Griff bekommen soll. Zudem muss er alle zwei Monate dem Gericht unaufgefordert nachweisen, dass er keinen Alkohol und keine Drogen konsumiert. Weiters wurde Bewährungshilfe angeordnet. Der Senat folgte damit den Ausführungen des psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann, der sich für diese Maßnahmen ausgesprochen hatte. Teichtmeister war mit sämtlichen ihm auferlegten Weisungen einverstanden. 
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Nicht rechtskräftig

Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. 
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Schauspieler muss nicht ins Gefängnis

Florian Teichtmeister ist wegen Besitzes und Herstellung von zehntausenden Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen zu zwei Jahren Haft verurteilt und in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen worden. Der 43-Jährige bekam aber sowohl die Haftstrafe als auch die Unterbringung im Maßnahmenvollzug unter Setzung einer fünfjährigen Probezeit bedingt nachgesehen.

Der Schuldspruch erfolgte nach rund 40-minütiger Beratung des Schöffensenats. Während der Urteilsverkündung blieb es im bis auf den letzten Platz gefüllten Großen Schwurgerichtssaal ruhig, danach setzte im Publikum Murmeln ein. Es kam allerdings zu keinerlei Störversuchen oder Unmutsäußerungen.
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Zwei Jahre bedingt und bedingte Einweisung für Teichtmeister