Begleitumstände des Verfahrens wirkten strafmildernd
Richter Stefan Apostol wertete den langen Zeitraum der inkriminierten Handlungen sowie die zahlreichen Dateien als erschwerend. "Jedes einzelne Bild ist bereits ein Delikt", sagte Apostol in seiner Urteilsbegründung.
Als mildernd für Teichtmeister führte Apostol unter anderem seinen ordentlichen Lebenswandel, das vollumfangreiche Geständnis sowie die Begleitumstände des Verfahrens an. "Sie haben einen Prozess über sich ergehen lassen müssen, der seinesgleichen sucht", sagte Apostol. Die soziale Ächtung sei hier stark ins Kalkül zu ziehen und wirke mildernd, hieß es. Nachsatz: "Niemand sucht sich aus, ob er pädophil ist." Gerade im nicht öffentlichen Teil des Verfahrens habe das Gericht hinreichend Gründe für die aus psychiatrischer Sicht problematische Entwicklung des Schauspielers erfahren.
Dass Teichtmeister über hoch qualifizierte Therapienachweise verfüge, sei ebenfalls positiv zu berücksichtigen. Insgesamt würden die strafmildernden Faktoren überwiegen, sagte Apostol. "Es reicht darum, wenn sie das verschärfte Setting fortführen", sagte der Vorsitzende, der jedoch auch die Einhaltung aller Vorgaben einmahnte. "Sie haben ein Damoklesschwert über sich hängen", so Apostol. Bei Verstößen müsse Teichtmeister mit scharfen Konsequenzen rechnen.