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Bedingte Freiheitsstrafen für Ex-Kanzler Kurz und Bonelli

Der ehemalige Bundeskanzler und einstige Parteichef der ÖVP, Sebastian Kurz, ist am Freitag wegen Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss zu acht Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden. Sein ehemaliger Kabinettschef Bernhard Bonelli erhielt wegen desselben Delikts eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Das Urteil für Kurz betraf Aussagen zur Aufsichtsratsbestellung in der ÖBAG. Einen Freispruch gab es etwa zur Vorstandsbesetzung mit Thomas Schmid.
Max Frey

Kurz-Reaktion: Verweis auf zwei Freisprüche

Auch nach dem Schuldspruch stellte sich Sebastian Kurz bereitwillig den Medien und interpretierte den Ausgang des Verfahrens aus seiner Sicht: "Ich bin in zwei von drei Vorwürfen freigesprochen worden." In der Frage der Aufsichtsratsbesetzungen blieb er bei seiner Schilderung, die Verurteilung empfinde er als "sehr ungerecht". Kurz hofft nun auf eine erfolgreiche Berufung: "Ich bin sehr optimistisch, dass wir in zweiter Instanz recht bekommen."
APA/Fohringer
Max Frey

Für Stocker ein "überraschendes" Urteil

Für ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker ist der erstinstanzliche Schuldspruch gegen den ehemaligen Kanzler und früheren ÖVP-Chef Sebastian Kurz "überraschend". Schließlich habe es im Beweisverfahren sehr viele entlastende Aussagen gegeben, so Stocker in einer Aussendung. Die Entscheidung sei aber "zur Kenntnis" zu nehmen. 
APA/Techt
Weniger unerwartet kam das Urteil für SPÖ und NEOS. "Die 'Ära Kurz' wird die Gerichte noch auf Jahre beschäftigen", glaubt SPÖ-Abg. Jan Krainer, der als Fraktionsführer im aktuellen COFAG- und in den vergangenen beiden U-Ausschüssen (Ibiza, ÖVP-Korruption) fungierte. Der nunmehrige Schuldspruch sei für die rechtliche Aufarbeitung des "Systems Kurz eher ein kleinerer Schauplatz", so Krainer.

Für NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger ging es in diesem Prozess nicht nur um eine Aussage von Kurz. Vielmehr gehe es "um den Respekt vor demokratischen Institutionen wie dem Parlament", betonte die NEOS-Chefin: "Und es geht um ein System, ein System der Postenkorruption, der Inseratenkorruption, der Selbstbedienung. Es geht darum, dass die Parteien SPÖ, ÖVP und FPÖ ein System geschaffen haben, das endlich geändert gehört."
Max Frey

Video-Zusammenfassung zum Urteil

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uvp-apamultimedia.sf.apa.at
Max Frey

Medienstatement von Sebastian Kurz nach dem Urteilsspruch

APA-Video
Max Frey

Und dann war's vorbei

Der frühere Bundeskanzler beim Verlassen des Gerichtsgebäudes.
APA/SLOVENCIK
Max Frey

Tatsächlich - Der Ex-Kanzler stellt sich den Medienvertretern

Max Frey

Richter aus "generalpräventiven Gründen" gegen reine Geldstrafe

Eine Kombination aus unbedingter Geldstrafe und bedingter Haftstrafe hielt der Vorsitzende Richter Michael Radasztics für nicht angebracht, auch eine reine Geldstrafe lehnte der Richter aus "generalpräventiven Gründen" ab. Die Voraussetzungen für eine bedingte Haftstrafe seien ganz bestimmt gegeben gewesen. Mildernd wirkte sich aus, dass Kurz und Bonelli unbescholten waren.
Max Frey

Die Medienmeute wartet auf ein Statement

Wird der erstinstanzlich zu einer bedingten Haftstrafe Ex-Kanzler noch mit Medienvertretern sprechen?
APA/Ille
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Bedingte Freiheitsstrafen für Ex-Kanzler Kurz und Bonelli

Der ehemalige Bundeskanzler und einstige Parteichef der ÖVP, Sebastian Kurz, ist am Freitag wegen Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss zu acht Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden. Sein ehemaliger Kabinettschef Bernhard Bonelli erhielt wegen desselben Delikts eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Das Urteil für Kurz betraf Aussagen zur Aufsichtsratsbestellung in der ÖBAG. Einen Freispruch gab es etwa zur Vorstandsbesetzung mit Thomas Schmid.

Der Schuldspruch für Kurz betrifft konkret die Aufsichtsratsbestellung in der Staatsholding ÖBAG. Hier war Kurz im U-Ausschuss zu seiner Einbindung befragt worden. "Sie erwecken insgesamt den Eindruck, dass Sie im Wesentlichen nichts damit zu tun gehabt haben", so der Vorsitzende Richter Michael Radasztics in seiner Urteilsbegründung. Aussagen im Beweisverfahren hätten aber ein anderes Bild gezeichnet, so Radasztics.
APA/Fohringer/Archiv
Einen Freispruch gab es für Kurz, was die Besetzung des ÖBAG-Vorstandes durch Thomas Schmid betrifft. "Sie haben zweifellos gewusst, dass Schmid dieses Interesse hat", verwies der Richter auch auf dementsprechende Aussagen des Ex-Kanzlers im U-Ausschuss und: "Sie haben dies auch wohlwollend betrachtet und Schmid hat das als Förderung gesehen." Der Umdeutung des Chats an Schmied "kriegst eh alles was du willst" in ein Einbremsen Schmids konnte das Gericht wiederum nicht folgen.

Die Freiheitsstrafen werden den beiden unter einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Weiters werden beide zum Ersatz der Verfahrenskosten verurteilt. Grundsätzlich ist es so, dass eine objektiv falsche Aussage nicht per se strafbar sei, es ist die einfachste Form von Vorsatz notwendig, das heißt, "er muss es ernstlich für möglich gehalten haben", falsch ausgesagt zu haben, und zu diesem Schluss kam das Gericht. Zwar billigte der Richter Kurz und Bonelli zu, dass die Situation vor einem Gericht anders als vor einem Untersuchungsausschuss sei, rechtlich dennoch gleich zu beurteilen.

In ihrer Gesamtheit glaubwürdig befand der Richter die Aussagen von Schmid. Dieser habe sein eigenes Tun nie beschwichtigt, "und man kann ihm auch nicht vorhalten, dass er Kurz um jeden Fall schaden wollte." Der Glaubwürdigkeit hätten auch die Befragungen der beiden Russen nicht geschadet. "Dass zwei Leute fast das Gleiche wahrnehmen, ist schon sehr unglaubwürdig". Weiters habe Schmid ja bekanntlich einen Kronzeugenstatus beantragt, dieser Antrag ist noch nicht durch, sagte der Richter. "Dass er sich da im Sommer mit zwei fremden Russen trifft und sich um Kopf und Kragen redet, halte ich mit Verlaub, für vollständig weltfremd."
APA/Fohringer
Zum immer wieder von der Verteidigung eingebrachten Argument des Aussagenotstandes erläuterte der Richter, dass die befragten Aufsichtsräte zwar alle dasselbe ausgesagt hätten, "man wisse aber nicht, was andere Menschen vorher besprochen haben, deshalb sind deren Aussagen mit Vorsicht zu genießen."

Freigesprochen wurden sowohl Kurz als auch Bonelli von Vorwürfen zu Aussagen die Schmid-Schiefer Vereinbarung betreffend, "da wäre schon auf objektiver Ebene nicht klärbar gewesen, ob die Aussagen falsch waren", als auch von Vorwürfen in Zusammenhang mit der Bestellung des Vorstandes der ÖBAG. "Dieses viel diskutierte 'na' halte ich für die weitere Beurteilung auch für irrelevant".
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Auch Bonelli schuldig, teilweise Freisprüche 


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Schuldspruch für Ex-Kanzler Kurz

Acht Monate bedingte Freiheitsstrafe
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Der Richter ist da, die WKStA nimmt Platz

Auch Kurz und Bonelli sind da. In Kürze gibt es ein Urteil.
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Die Verhandlung ist jetzt, 10 Stunden nach Beginn, unterbrochen

Ein Urteil wird es um 19 Uhr geben.