Einen Freispruch gab es für Kurz, was die Besetzung des ÖBAG-Vorstandes durch Thomas Schmid betrifft. "Sie haben zweifellos gewusst, dass Schmid dieses Interesse hat", verwies der Richter auch auf dementsprechende Aussagen des Ex-Kanzlers im U-Ausschuss und: "Sie haben dies auch wohlwollend betrachtet und Schmid hat das als Förderung gesehen." Der Umdeutung des Chats an Schmied "kriegst eh alles was du willst" in ein Einbremsen Schmids konnte das Gericht wiederum nicht folgen.
Die Freiheitsstrafen werden den beiden unter einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Weiters werden beide zum Ersatz der Verfahrenskosten verurteilt. Grundsätzlich ist es so, dass eine objektiv falsche Aussage nicht per se strafbar sei, es ist die einfachste Form von Vorsatz notwendig, das heißt, "er muss es ernstlich für möglich gehalten haben", falsch ausgesagt zu haben, und zu diesem Schluss kam das Gericht. Zwar billigte der Richter Kurz und Bonelli zu, dass die Situation vor einem Gericht anders als vor einem Untersuchungsausschuss sei, rechtlich dennoch gleich zu beurteilen.
In ihrer Gesamtheit glaubwürdig befand der Richter die Aussagen von Schmid. Dieser habe sein eigenes Tun nie beschwichtigt, "und man kann ihm auch nicht vorhalten, dass er Kurz um jeden Fall schaden wollte." Der Glaubwürdigkeit hätten auch die Befragungen der beiden Russen nicht geschadet. "Dass zwei Leute fast das Gleiche wahrnehmen, ist schon sehr unglaubwürdig". Weiters habe Schmid ja bekanntlich einen Kronzeugenstatus beantragt, dieser Antrag ist noch nicht durch, sagte der Richter. "Dass er sich da im Sommer mit zwei fremden Russen trifft und sich um Kopf und Kragen redet, halte ich mit Verlaub, für vollständig weltfremd."